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- ACHTUNG, für die Sourcen der DIEBOX 1.8b.ST gilt ALAS !
- die genaue Bedeutung dessen etwas weiter unten.
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- DIEBOX wurde entwickelt von: Reinhard Ruediger, DF3AV
- Breite Straβe 20
- D-3150 Peine, Germany
- start coding : 05.06.87
- 1st day running: 01.08.87
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- Portierung auf ST
- sowie Erweiterung : Odo Roscher, DL1XAO
- Otto Schumann Weg 4a
- D-2050 Hamburg 80, Germany
- start portation: march, 1991
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- Allgemeine Lizenz für Amateurfunk Software (ALAS)
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- Copyrigth (C) 1992 Hans Georg Giese, DF2AU
- Hinter dem Berge 5
- D-3300 Braunschweig
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- Dieses Dokument darf beliebig vervielfältigt oder verteilt werden,
- solange es nicht verändert wird. Für Anregungen, wie es zu verbessern ist,
- bin ich dankbar. (DF2AU @ DK0MAV.DL.EU)
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- 1. Vorwort
- Diese Lizenz entstand aus der General Public Licence der Free Software
- Foundation (GPL). Ich habe versucht, den Sinn zu erhalten und mehr Klarheit
- hineinzubringen. Einige Passagen sind vollständig entfallen. Es ist aber
- jedem Nutzer freigestellt, an Stelle dieser Lizenz die GPL Bedingungen
- anzuwenden.
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- Der Sinn dieser Lizenz ist es, den Autor und den Anwender der Software zu
- schützen. Es sind daher einige Einschränkungen erforderlich und es entstehen
- auch einige Pflichten für den, der die mit dieser Lizenz verbundene Software
- weitergibt oder verändert.
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- Dies wird dadurch erreicht, dass die Software durch Copyright geschützt
- wird und der Nutzer durch diese Lizenz die Möglichkeit einer nahezu
- unbeschränkten Nutzung erhält.
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- 2. Geltungsbereich
- Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder Teil eines Programmpaketes, das
- eine Copyright Notiz ausgibt, die sich auf diese Lizenz bezieht. Im folgenden
- bedeutet "Programm" entweder das Programm oder einen Teil davon.
- "Du" bist der Lizenznehmer.
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- 3. Deine Rechte:
- Du darfst das Programm nutzen oder kopieren oder verteilen oder verändern,
- solange Du damit keine kommerziellen Absichten verbindest.
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- 4. Deine Pflichten:
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- 4.1. Du darfst den Copyright Vermerk und den Hinweis auf diese Lizenz nicht
- verändern und er muss bei jedem Start des Programms eindeutig für den
- Benutzer sichtbar sein.
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- 4.2. Du musst jedem Dritten, dem Du eine Kopie des Programms gibst, die
- gleichen Rechte einräumen, die auch Dir gegeben wurden. Du musst ihm
- auch die gleichen Pflichten auferlegen.
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- 4.3. Du darfst für die Weitergabe kein Geld verlangen ausser den
- Kosten für das Medium und Porto.
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- 4.4. Du darfst das Programm nur komplett weitergeben, so wie Du es bekommen
- hast.
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- 4.5. Wenn Du das Programm veränderst oder Teile davon für eigene Arbeiten
- verwendest - wörtlich oder verändert - so gelten die folgenden Punkte für
- das daraus entstehende neue Programm:
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- 4.5.1. Du musst deutlich sichtbar angeben:
- - Deinen Namen und Deine Adresse und
- - die Tatsache, dass Du das Programm geändert hast oder Teile des
- Programms verwendet hast.
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- 4.5.2. Du musst das Programm entweder mit dem kompletten Quelltext
- weitergeben oder jedem auf Verlangen eine Kopie des Quelltextes gegen eine
- Gebühr von maximal der Kosten des Mediums und der Portokosten aushändigen.
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- 4.5.3. Du darfst keine Beschränkungen aussprechen, die über diese Lizenz
- hinausgehen.
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- 5. Sonstiges
- Du erhälst das Programm ohne jede Garantie für Funktion, Fehlerfreiheit oder
- Anwendbarkeit für eine bestimmte Sache. Du verzichtest auf jede
- Schadensersatzforderung, gleich aus welchem Grunde.
- Mit der Nutzung des Programms erkennst Du diese Lizenzbedingungen
- vorbehaltlos an.
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- Vers. 1.0, 13-OCT-92
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- Ende ALAS
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